25.06.2025

Rückwirkende Änderung der VwV Größere Raubtiere

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Ausgleich von durch Wolf, Luchs oder Bär verursachten Schäden (VwV Größere Raubtiere – VwVGR) wurde am 30. Mai 2025 geändert.

Das Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat in einer Medieninformation vom 19.06.2025 bekannt gegeben, dass Halter von Nutztieren, die Wolfsrisse an ihren Herden zu beklagen hatten, nun auch die indirekten Kosten wieder vollständig erstattet, die durch den Wolfsangriff entstanden sind. Aktuell wird den Geschädigten zwar für die gerissenen bzw. verwundeten Tiere eine 100prozentige Entschädigung gezahlt, Kosten für die tierärztliche Behandlung oder für die Suche nach geflohenen Tieren wurden jedoch nur zu 80 Prozent erstattet. Diese Einschränkung hat die Europäische Kommission am 5. März 2024 rückwirkend berichtigt und die Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten angepasst. Somit dürfen indirekte Kosten zu 100 Prozent ausgeglichen werden und der Ausgleich darf den Marktwert der betroffenen Tiere übersteigen.

Die Landesdirektion, die für den Schadensausgleich zuständig ist, wird nun die seit 1. Juli 2023 getroffenen und berührten Bescheide prüfen, korrigieren und die anfallenden Nachzahlungen an die Geschädigten ausführen. Ein Antrag der betroffenen Nutztierhalter ist nicht erforderlich.

VwV Größere Raubtiere auf REVOSax

Weitere Informationen zur Rissbegutachtung und Schadensausgleich.

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