Das sächsische Wolfsmanagement
Das sächsische Wolfsmanagement soll dazu beitragen, dass Menschen und Wölfe möglichst konfliktfrei auf gleichem Raum leben können. Es richtet sich an Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen, die mit Wölfen in Berührung kommen und unterstützt sie innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Dabei soll die Wolfspopulation auf der Grundlage nationaler und europäischer Bestimmungen in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht bzw. erhalten werden.
Das Wolfsmanagement soll Konflikte zwischen Wolf und Mensch entschärfen. Einerseits soll die heimische Wolfspopulation geschützt und erhalten werden. Andererseits sollen die Interessen der Landwirtschaft und Nutztierhaltung, des Naturschutzes, der Jägerschaft oder Erholungssuchender in Wolfsgebieten angemessen berücksichtigt werden.
Um dies zu erreichen, ist eine solide Datengrundlage zum Vorkommen von Wölfen unerlässlich. Das sächsische Wolfsmonitoring leistet dazu einen entscheidenden Beitrag.
Damit Entscheidungen auf möglichst sachlicher Basis getroffen werden können, müssen möglichst alle Aspekte der Rückkehr der Wölfe vielen Menschen verständlich gemacht und Ängste genommen werden. Dazu braucht es eine offene Kommunikation und die Vermittlung zielgerichteter Informationen über Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
Um entstandene Schäden durch Wölfe zu kompensieren und weitere Schäden nachhaltig zu vermeiden, wurde ein System zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen und zum Schadensausgleich eingerichtet.
Die Fachstelle Wolf des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) bündelt als Kompetenzzentrum die Kernaufgaben des sächsischen Wolfsmanagements und gewährleistet so ein landesweit einheitliches Handeln.
Durch eine enge Zusammenarbeit mit Forschung und Praxis wird das Wissen über den Wolf mit den Kenntnissen über die Weidetierhaltung kombiniert. Gleichzeitig ist sie zentrale Anlaufstelle für Bürger, Nutztierhalter und Medienvertreter zu allen Fragen rund um den Wolf in Sachsen.
Zu den Kernaufgaben des Wolfsmanagements zählen:
- Rissbegutachtung nach Meldung mutmaßlich durch Wölfe geschädigter Weidetiere
- Beratung der Nutztierhalter zur Verringerung der Übergriffe auf Weidetiere
- Wolfsmonitoring - Dokumentation der Ausbreitung und Entwicklung von Wolfsterritorien in Sachsen
- Öffentlichkeitsarbeit - Information und Aufklärung über den Wolf
- Dokumentation und Aufbereitung erhobener Daten sowie Prüfung hinsichtlich Zulassungsvoraussetzungen im Rahmen der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO)
Seit 1. Oktober 2019 ist die neue »Umweltbildungstelle Wolf« am Standort des ehemaligen Kontaktbüros »Wölfe in Sachsen« im Erlichthof in Rietschen (Ostsachsen) tätig.
Ihre Hauptaufgaben sind:
- Erarbeitung von Umweltbildungspaketen für Kindergärten, Schulen und andere Kinder- und Jugendeinrichtungen in Sachsen
- Projekttage, Wandertage und Exkursionen in Rietschen sowie den Landkreisen Görlitz und Bautzen
- Vorträge, Exkursionen und Fortbildungen zum Thema Wolf in Rietschen sowie den Landkreisen Görlitz und Bautzen für Pädagogen, Erzieher und Lehrer sowie weitere interessierte Personen
- Unterstützung der Umweltbildung in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Freistaat Sachsen
Wölfe waren gegen Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland und weiten Teilen Mitteleuropas ausgerottet. Ab den 1970er Jahren wurde der Wolf, neben einer Vielzahl anderer Tier- und Pflanzenart, in vielen Staaten Europas unter Schutz gestellt, um das weitere Abnehmen der verbliebenen Bestände zu stoppen und eine Wiederausbreitung in Gebiete, aus denen er bereits verschwunden war, zu ermöglichen. Wölfe waren seit jeher ein integraler Bestandteil unserer natürlichen Umwelt und erfüllen als Beutegreifer einen wichtigen Beitrag auch in durch Menschen geprägten Ökosystemen wie unserer Kulturlandschaft.
Ab 1990 standen die Wölfe im vereinten Deutschland unter strengem Naturschutz. Mit dem Nachweis des ersten Rudels auf dem sächsischen Truppenübungsplatz Oberlausitz im Jahr 2000 begann die natürliche Wiederbesiedlung Deutschlands durch den Wolf. In den folgenden Jahren fanden die in der Lausitz geborenen oder aus Polen zugewanderten Wölfe neue Territorien und gründeten weitere Familien. Seither nimmt die Zahl der bestätigten Wolfsterritorien und die besiedelte Fläche in Deutschland stetig zu. Auch in Europa breitet sich die Tierart weiter aus.
Anfang 2025 wurde der Wolf in der Berner Konvention von »streng geschützt« auf »geschützt« herabgestuft. Deutschland meldete der EU-Kommission im selben Jahr den »günstigen Erhaltungszustand« des Wolfs in der atlantischen und der kontinentalen Region. Entsprechende Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz sowie die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz sind geplant.
Der Schutzstatus des Wolfes und die damit verbundenen nationalen und regionalen Verpflichtungen bauen auf verschiedenen Ebenen auf:
Landesrecht: Sächsisches Naturschutzgesetz, Sächsisches Jagdgesetz und Sächsische Jagdverordnung, Sächsische Wolfsmanagementverordnung
Bundesrecht: Bundesnaturschutzgesetz (streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 i. V. mit § 44) und Tierschutzgesetz
Europäisches Recht: EG Verordnung 338/97 (Anhang A) und Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie 92/43/EWG (Anhang II und Anhang V, geschützt)
Internationales Recht: Washingtoner Artenschutzabkommen (Anhang II), Berner Konvention (Anhang III)
Was kostet das Wolfsmanagement?
Der folgende Beitrag bietet eine Übersicht zu den seit 2012 entstandenen Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit, die wissenschaftlichen Begleituntersuchungen, die Förderung des präventiven Herdenschutzes sowie den Schadensausgleich im Sächsischen Wolfsmanagement:
- Übersicht Kosten Wolfsmanagement (*.pdf, 0,25 MB) Stand 31. Dezember 2025
Hotline
Meldung von Nutztierrissen / auffälligen Situationen / toten oder verletzten Wölfen
Öffnungszeiten:
Geschäftszeiten der Fachstelle Wolf:
Montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 16:15 Uhr
An Wochenenden und Feiertagen von 7:30 bis 20:00 Uhr
Telefon: 0800 5550666
- kostenlos, aus dem deutschen Telefonnetz mit aktiver Rufnummerkennung
Während der oben genannten Geschäftszeiten werden Sie direkt mit einer Ansprechperson verbunden. Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Anrufbeantwortermenü geschalten, über welches das Anliegen geschildert werden kann.
Handelt es sich dabei um die Meldung eines tot oder verletzt aufgefundenen Wolfes oder um eine als gefährlich wahrgenommene Situation mit einem Wolf, werden Sie direkt an Ansprechpersonen weitergeleitet, die sofort weitere Schritte einleiten.
Bei Nutztierrissen meldet sich die Fachstelle Wolf am nächsten Morgen unmittelbar bei Ihnen, um einen Termin zur Rissbegutachtung zu vereinbaren.
Kontakt
Fachstelle Wolf
LfULG
Telefon: 035242 631-8201
E-Mail: fachstellewolf@lfulg.sachsen.de
Webseite: www.wolf.sachsen.de
- Telefonische Auskunft/Beratung:
Montag bis Donnerstag
9:00 – 16:15
Freitag
9:00 – 14:00