07.07.2026

Übergangsregelungen zum Wolfsmanagement in Kraft getreten

Herdenschutzhund und Schafherde stehen hinter einem stromführenden Weidenetzzaun
© Archiv Naturschutz / K. Schanze

Mit Wirkung vom 2. April 2026 hat sich die Rechtslage zum Wolf auf Bundesebene geändert. Bis zum Inkrafttreten eines neuen revierübergreifenden Managementplans zum Wolf in Sachsen hat das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) Übergangsregelungen erlassen.

Neu geregelt sind insbesondere die Konditionen der als zumutbar zu ergreifenden Herdenschutzmaßnahmen für Weidetiere in Bezug auf Übergriffe durch den Wolf. Unberührt bleiben hingegen die Regelungen zum Mindestschutz. Dieser ist weiterhin Voraussetzung für einen etwaigen Schadensausgleich bei einem bestätigten Wolfsübergriff auf Schafe, Ziegen und Gehegewild.

Die Fachstelle Wolf des LfULG ist weiterhin als Kompetenzzentrum des sächsischen Wolfsmanagements für die Rissbegutachtung, das Monitoring und die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.

Die Informationen zu den geänderten gesetzlichen Grundlagen wurden unter Wolfsmanagement in Sachsen ergänzt.

Detaillierte Informationen zu den als zumutbar geltenden Herdenschutzmaßnahmen sowie zum Mindestschutz und zu Fördermöglichkeiten können unter Schutz von Nutztieren abgerufen werden.

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