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FAQ - Wolf und Wild/Wolf und Nutztiere

Eine Ausrottung der heimischen Beutetiere durch Wölfe ist nicht zu erwarten, denn das Territorium eines Wolfsrudels ist immer so groß, dass es genügend Beutetiere für eine erfolgreiche Welpenaufzucht umfasst. Die Zahl überlebender Welpen pro Jahr - und damit die jährliche Größe des Wolfsrudels - ist von der Beutetierdichte und -verfügbarkeit abhängig. Werden die Beutetiere seltener, erreichen auch weniger Wolfswelpen das Erwachsenenalter. Die Lebensweise des Wolfes (Leben in Rudeln mit ausgesprochener Territorialität, Abwanderung geschlechtsreifer Jungwölfe) verhindert ein beliebiges Anwachsen der Wolfsdichte in einem bestimmten Gebiet.

Davon abweichend kann es aber in vom Menschen geschaffenen Sondersituationen zu einem verstärkten Rückgang bis hin zu einer Ausrottung von Beutetieren durch Wölfe kommen. In Fällen, wo Huftiere von Menschen aktiv in Gebieten angesiedelt wurden, die ihren Habitatansprüchen nicht in allen Punkten genügen, können sie einem Beutegreifer relativ wehrlos ausgeliefert sein. Dies trifft im Oberlausitzer Wolfsgebiet für das Mufflon, eine in den 70-ger Jahren eingebürgerte Wildschafart, zu. Das Mufflon benötigt steile Felsbereiche, um sich dort vor Feinden in Sicherheit zu bringen. Da diese im flachen, sandigen Gelände des Wolfsgebietes fehlen, können die Mufflons ihr spezifisches Fluchtverhalten dort nicht anwenden. Deshalb sind sie heute aus dem Gebiet weitgehend verschwunden.

Aus ökologischer / biologischer Sicht besteht keine Notwendigkeit zur Bejagung von Wölfen. Wölfe zählen zu den sogenannten Spitzenprädatoren - das heißt sie stehen am Ende der Nahrungskette, ihre Zahl wird nicht durch natürliche Feinde, sondern weitgehend durch die Häufigkeit und Verfügbarkeit ihrer Beutetiere reguliert. Durch die Lebensweise des Wolfes (Leben in Rudeln mit ausgesprochener Territorialität) ist der Anzahl der Wölfe in einem Gebiet stets eine natürliche Grenze gesetzt. Eine Reduzierung von Wolfsvorkommen zur Reduzierung von Konflikten mit Landnutzern z.B. Schäfern und Jägern ist in Europa nur unter Beachtung der Stabilität und des günstigen Erhaltungszustandes von Wolfspopulationen erlaubt. Eine Bejagung der gegenwärtig noch kleinen, instabilen deutsch-westpolnischen Wolfspopulation ist nicht legitim. Grundsätzlich ist es nach den bestehenden Gesetzen möglich, in Sondersituationen einzelne »Problemwölfe«, z.B. bei gefährlichem Verhalten gegenüber Menschen oder massiven Schäden an geschützten Nutztierbeständen, zu töten, wenn keine anderen Mittel wirksam sind.

Nein, denn nach dem Bundesjagdgesetz (§1 BJagdG) ist Wild herrenlos. Erst mit der Erlegung erwirbt der Jagdausübungsberechtigte das Eigentum an einem Stück Wild. Rechtlich gesehen ist Jagd kein Erwerbszweig. Da es sich bei der natürlichen Rückkehr des Wolfes nicht um eine hoheitliche Maßnahme (z.B. Wiederansiedlung) handelt, besteht auch kein Eingriff in einen Vermögenswert. Eine Entschädigung für ausbleibende Einnahmen (jagdliche Erlöse) gibt es daher nicht.

Schäden an Nutztieren, bei denen der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann, werden im Freistaat Sachsen unter bestimmten Voraussetzungen entschädigt (siehe Schadensausgleich).

Ja, das kann vorkommen. Da das Fangen und Töten von Beutetieren in der Regel für Wölfe sehr aufwendig ist, nutzen sie die Gelegenheit, wenn sie bei der Jagd die Möglichkeit haben mehr als ein Beutetier zu ergreifen, um sich einen entsprechend großen Vorrat anzulegen. In der Natur kommt es kaum dazu, da die Beutetiere fliehen wenn ein Angriff auf z.B. ein Rudel Rothirsche erfolgt. Eine Herde von Hausschafen ist für den Wolf nichts anderes als eine Gruppe ungewöhnlich wehrloser Beutetiere, denn anders als Wildtiere haben Hausschafe keine funktionierende Flucht- oder Verteidigungsstrategie. Die geringe Wehrhaftigkeit und Fluchtfähigkeit der Schafe lösen beim Wolf wiederholt ein Jagd- und Tötungsverhalten aus.

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