18.06.2014

Erster Wolfsnachweis in der Dübener Heide

Womit schon länger gerechnet werden konnte wurde jetzt mit einem Bild aus einer automatischen Wildkamera („Fotofalle") bestätigt: der erste Nachweis eines Wolfes in der Dübener Heide (Landkreis Nordsachsen).

Das Bild entstand bereits Ende Mai, wie die Auswertung der Kameradaten nun ergab. Noch ist unklar, ob sich das Tier dort dauerhaft niederlassen wird oder das Gebiet nur durchwandert hat. Im Rahmen des Monitorings soll dieser Frage nun nachgegangen werden, in dem nach Spuren, Losungen und Rissen gesucht wird.

In der Dahlener Heide wurden bereits im Jahr 2010 eine Zeit lang mehrere Hinweise auf einen einzelnen Wolf gemeldet. Seitdem gab es jedoch keine Nachweise aus dem Landkreis Nordsachsen.

Das nächste bestätigte Wolfsvorkommen befindet sich nur wenige Kilometer Luftlinie entfernt in der Annaburger Heide, die hauptsächlich in Sachsen-Anhalt liegt, aber nach Brandenburg und Sachsen hineinreicht. Aktuell gibt es in Sachsen 12 Wolfsrudel oder –paare, von denen 10 ihre Territorien ganz und 2 überwiegend im Freistaat haben. Von letzteren ist das Spremberger Rudel grenzübergreifend mit Brandenburg und das Hohwald Rudel mit der Tschechischen Republik.

Zur Vorbeugung von Schäden sollten vor allem Schaf- und Ziegenhalter ihre Tiere schützen. Für einen effektiven Schutz gegen Wölfe haben sich mindestens 90 cm hohe, handelsübliche Elektrozäune (z.B. Flexinetze oder Litzenzäune) bewährt. Litzenzäune sollten aus mindestens 5 Litzen bestehen. Der Abstand zwischen den Litzen bzw. der untersten Litze und dem Boden sollte dabei 20 cm nicht überschreiten. Auch 120 cm hohe Festzäune oder die Unterbringung der Tiere in einem geschlossenen Stall über Nacht bieten einen guten Schutz.

Voraussetzung für einen finanziellen Ausgleich im Schadensfall ist die Einhaltung des entsprechenden Mindestschutzes durch den Tierhalter. Eventuelle Schäden sind zeitnah innerhalb von 24 Stunden an das Landratsamt Nordsachsen, während der Dienstzeit Tel. 03423/ 7097 4134 und an Wochenenden Bereitschaftsdienst Umweltamt Tel. 0171/ 5575716, zu melden.

Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern im Wolfsgebiet haben die Möglichkeit, sich Herdenschutzmaßnahmen fördern zu lassen. Ein großer Teil vom Landkreis Nordsachsen, darin eingeschlossen der Bereich um die Dübener und Dahlener Heide, gehört bereits seit 2011 zum Fördergebiet. Zu den bestehenden Fördermöglichkeiten berät Sie Herr Klingenberger vom Staatsbetrieb Sachsenforst (Tel. 035932/ 36531, E-Mail: andre.klingenberger@smul.sachsen.de).

Bitte melden Sie Wolfshinweise (Spuren, Kot, Sichtungen, Risse) an das Landratsamt Ihres Landkreises, an das Kontaktbüro »Wolfsregion Lausitz« (Tel. 035772/ 46762, kontaktbuero@wolfsregion-lausitz.de) oder an das LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und –forschung in Deutschland (Tel. 035727/ 57762, kontakt@buero-lupus.de).

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