Schutz von Nutztieren
Zum Schutz von Weidetieren gibt es keine Patentrezepte. Häufig müssen viele Faktoren (Lage, Relief, Infrastrukturanbindung, Besonderheiten der Tierarten und Rassen, Kosten usw.) berücksichtigt werden, um einen guten Grundschutz zu erzielen. Ein hundertprozentiger Schutz ist nicht möglich. Durch angepasste Maßnahmen können Schäden aber wirkungsvoll verringert werden.
Der sogenannte Mindestschutz stellt die Grundanforderungen an Schutzmaßnahmen dar, deren Einhaltung gleichzeitig die Voraussetzung für eine Entschädigung ist.
Mit Wirkung vom 2. April 2026 hat sich die Rechtslage zum Wolf auf Bundesebene geändert. Bis zum Inkrafttreten eines neuen revierübergreifenden Managementplans zum Wolf in Sachsen hat das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) Übergangsregelungen erlassen. Neu geregelt sind insbesondere die Konditionen der als zumutbar zu ergreifenden Herdenschutzmaßnahmen für Weidetiere in Bezug auf Übergriffe durch den Wolf. Gemäß den neuen bundesgesetzlichen Regelungen ist die Jagd auf einen Wolf ohne Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig, wenn ein Schaden an einem nicht wildlebenden Tier eingetreten ist. Dafür müssen folgende zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Wolf muss im Rahmen der Rissbegutachtung durch die Fachstelle Wolf als Verursacher des Schadens festgestellt worden sein und
- der Schaden muss trotz zumutbar ergriffener Herdenschutzmaßnahmen, die geeignet sind, Tiere vor Angriffen durch den Wolf zu schützen, eingetreten sein.
Die darüber hinaus empfohlenen Schutzmaßnahmen stellen nach internationalen Erfahrungen einen wirksamen Herdenschutz dar.
Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Schutzmaßnahmen.
Wenn Sie Fragen bzgl. den Herdenschutzmöglichkeiten oder deren Fördermöglichkeiten haben, nutzen Sie gerne das kostenlose Angebot der individuellen Beratung durch den Herdenschutzberater Ulrich Klausnitzer. Dieser kann ggf. auch einen kostenlosen Vor-Ort-Termin mit Ihnen vereinbaren (siehe Kontaktbox unten).
Der Mindestschutz ist ein Kompromiss aus in der Landwirtschaft vorhandenen Zäunen bzw. Material und jenen Maßnahmen, die eine wolfsabweisende Wirkung darstellen. Die Einhaltung dieser Grundanforderungen ist in Sachsen die Voraussetzung für eine Entschädigung, wenn Wölfe mit hoher Sicherheit den Übergriff verursacht haben.
Die folgenden Mindestschutzkriterien gelten für die Schaf- und Ziegenhaltung.
-
Elektrozäune: mobile Weidenetz- oder Litzenzäune mindestens 90 cm hoch und mit einer Mindestspannung von 2.000 Volt auf der gesamten Zaunlänge.
- Bei Litzenzäunen gilt: Abstand zum Boden und der Abstand der drei unteren Litzen untereinander nicht größer als 20 cm; Abstand der darüberliegenden Litzen jeweils max. 30 cm. Beispiel: 20 - 20 - 20 - 30 cm.
- Bei Netzzäunen darf der Abstand der waagerechten Leiter (bis zur Höhe 60cm) max. 20 cm betragen.
- Festzäune aus Maschendraht, Knotengeflecht oder ähnlichem Material: mindestens 120 cm hoch mit festem, bodengleichem Abschluss (Spanndraht), die aufgrund ihrer Bauart ein Durchschlüpfen von Wölfen verhindern
Für die Gehegewildhaltung gelten die oben genannten Vorgaben für Festzäune.
Für andere Nutztierarten, wie z. B. Alpakas, Rinder oder Pferde sind keine Mindestschutzkriterien festgelegt. Schäden durch Wölfe können aber dennoch entschädigt werden, wenn der Wolf im Rahmen einer Rissbegutachtung als Verursacher festgestellt wurde.
Mehr Informationen zur Rissbegutachtung und dem Schadensausgleich.
Für Schafe und Ziegen gelten ab sofort folgende Herdenschutzmaßnahmen als zumutbar:
- Stromführende Weidenetz- oder Litzenzäune mit einer Höhe von 105 cm und einer Mindestspannung von 4.000 Volt auf der gesamten Zaunlänge, welcher überall bodennah abschließt oder
- Stromführende Weidenetz- oder Litzenzäune mit einer Höhe von 90 cm und einer Mindestspannung von 4.000 Volt auf der gesamten Zaunlänge, welcher überall bodennah abschließt, in Kombination mit mindestens zwei erwachsenen Herdenschutzhunden aus einer Arbeitslinie oder
- Festzäune aus Maschendraht, Knotengeflecht oder ähnlichem Material mit einer Höhe von 120 cm und mit festem, bodengleichem Abschluss (Spanndraht) sowie elektrifizierten Untergrabschutz und Überkletterschutz.
Für die spezifischen Konditionen beachten Sie bitte folgendes Handout »Zumutbar zu ergreifende Schutzmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe - Vorgaben für Schafe und Ziegen«:
Für Gehegewild gelten ab sofort Drahtgeflechtzäune in einer Höhe von 180 cm mit Untergrabschutz und Überkletterschutz als zumutbare Herdenschutzmaßnahmen.
Der Untergrabschutz kann bei Wildgattern aus einer stromführenden Drahtlitze außen am Zaun oder einem mindestens 50 cm breiten Zaunstreifen, welcher entweder senkrecht in den Boden eingelassen oder außen vor dem Zaun flach auf den Boden ausgelegt ist, bestehen. Der Überkletterschutz muss aus mindestens zwei stromführenden Leitern außen am Zaun bestehen. Der elektrifizierte Untergrab- sowie Überkletterschutz muss je eine Mindestspannung von 4.000 Volt haben.
Für die spezifischen Konditionen beachten Sie bitte folgendes Handout »Zumutbar zu ergreifende Schutzmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe - Vorgaben für Wildgatter«:
Allgemeine Informationen zur guten fachlichen Praxis beim Aufbau von Weidezäunen finden Sie auch auf den Seiten des Deutschen Verband für Landschaftspflege (DLV).
Hinweise zum Aufbau stromführender Zäune
- Bauen Sie den Zaun immer lückenlos auf. Achten Sie auf bodenbündigen Abschluss. Ungleiche Bodenprofile durch das Setzen separater Einzelpfähle ausgleichen.
- Verwenden Sie intaktes Leitermaterial (korrosionsfrei)!
- Achten Sie auf sachgemäß ausgeführte Klemmverbindungen (keine Knoten-/ Wickelverbindungen)!
- Nutzen Sie Isolatoren von guter Qualität. Diese gewährleisten eine hohe Spannungsfestigkeit.
- Achten Sie auf eine ausreichende Größe der eingezäunten Flächen! Dies ermöglicht Ihren Tieren Platz zum Ausweichen im Falle einer Panik durch die Anwesenheit von Wölfen außerhalb des Zaunes.
- Halten Sie zu Böschungen, Heu- oder Silageballen, Hängern oder sonstigen erhöhten Ebenen, die als Einsprunghilfe für Wölfe dienen können, ausreichend Abstand ein. Weitere Informationen finden Sie im Faltblatt «Umgang mit Einsprunghilfen an Zäunen».
- Gewässer, Gräben, Rinnen, etc. bieten kein Hindernis für den Wolf! Schutzzäune sind auch wasserseitig zu stellen und durchfließende Gewässer, Nassstellen oder ähnliches müssen ebenfalls gesichert werden.
Installation des Weidezaungerätes
- Geeignet sind Weidezaungeräte mit 230 Volt (Netz) oder 12 Volt (Akku) Versorgungsspannung; Benutzen Sie ein Gerät zur Wolfsabwehr bzw. Geräte mit einer Entladeenergie von mindestens 3 Joule und 4000 – 5000 Volt bei 500 Ohm.
- Verwenden Sie für Weidezaungerät und Weidezaun 1 m bis 1,5 m lange, verzinkte Erdungsstäbe und schlagen Sie diese so tief wie möglich ein.
- Je nach Gerät verwenden Sie mehrere Erdungsstäbe, die mit einem dafür vorgesehenen Kabel fest verbunden werden.
- Verwenden Sie auch bei flachgründigen, steinigen und trockenen Böden nach Möglichkeit mehrere Erdungsstäbe.
- Achten Sie auf stabile Verbindungen zwischen Gerät und Erdungsstäben.
Kontrolle und Wartung des Zaunes
- Kontrollieren Sie den Zaun täglich auf Schwachstellen und beseitigen Sie diese umgehend.
- Messen Sie die Spannung in regelmäßigen Abständen am gesamten Zaun.
- Überprüfen Sie täglich die Höhe – der Zaun darf nicht durchhängen! Abspannen der Eckpfähle.
- Beseitigen Sie Bewuchs am Zaun, da dieser zu Leistungsverlust führt.
- Bauen Sie ungenutzte Zäune ohne Stromzufuhr umgehend ab! Wölfe erlernen sonst die Überwindbarkeit.
Hinweise zum Zaunaufbau bei Festzäunen und Wildgattern
- Der Außenzaun (einschließlich der Tore) entspricht in der Höhe den Vorgaben für die gehaltene Tierart. Für Schafe und Ziegen mindestens 120 cm. Für andere im Gatter gehaltene Tierarten die Zaunhöhen gemäß den Leitlinien zur guten fachlichen Praxis der »landwirtschaftlichen Wildhaltung« in Sachsen, mindestens jedoch 180 cm.
- Der Außenzaun muss lückenlos, ringsum geschlossen, bodennah abgeschlossen und das obere Ende straff gespannt sein.
- Schutzzäune sind auch wasserseitig zu stellen, auch durchfließende Gewässer, Nassstellen und ähnliches müssen gesichert werden.
- Die Sicherung muss auch die Tore einschließen: nicht grabfähiger Untergrund (mindestens 50 cm nach außen), Abstand Boden - Tor maximal 10 cm, Abstand Torfeld - Torsäule maximal 10 cm, Tor ist fest verschließbar. Tore mit Torgriff(en) zum Aushängen und Untergrundkabel um beide Zaunhälften zu verbinden.
- Es dürfen keine Einsprunghilfen vorhanden sein, siehe Faltblatt »Umgang mit Einsprunghilfen an Zäunen«.
- Alle Ställe und Unterstände müssen entweder innerhalb des umzäunten Bereichs liegen oder anderweitig in gleichwertiger Weise gegen Eindringen von Wölfen gesichert sein.
- Für den Untergrab- und Überkletterschutz muss die Mindestspannung von 4.000 Volt auf der gesamten Zaunlänge eingehalten werden. Eine dauerhafte und ausreichende Erdung ist hierfür Grundvoraussetzung.
- Geeignet sind Weidezaungeräte mit 230 Volt (Netz) oder 12 Volt (Akku) Versorgungsspannung; Benutzen Sie ein Gerät zur Wolfsabwehr bzw. Geräte mit einer Entladeenergie von mindestens 3 Joule und 4000 – 5000 Volt bei 500 Ohm, bei sehr großen Gattern bis 5 Joule.
- Verwenden Sie mehrere Erdungspfähle – die Anzahl nach Angaben des Herstellers zum Gerät passend- von vorzugsweise 2 m Länge; Verschrauben Sie Erdverbindungskabel fest.
- Zum Freihalten des elektrifiziertem Untergrabschutz von Vegetation ist jährlich eine (ggf. mehrmalige) Mahd zum Freihalten der Litze notwendig. Auch heranreichende Äste müssen regelmäßig zurückgeschnitten werden.
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zu 100 Prozent zur Vermeidung von Nutztierschäden durch Wolfsübergriffe, die dem Schutz von Schafen und Ziegen sowie Gehegewild dienen. Dies gilt sowohl für Kleinbestandshaltung (»Hobbyhalter«) als auch für Tierhalter im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb und umfasst den gesamten Freistaat Sachsen.
Die Anschaffung folgender Maßnahmen zum Herdenschutz ist förderfähig:
- Material für mobile Elektrozäune (Netz- als auch Litzenzäune)
- Breitbandlitze (»Flatterband« als Übersprungschutz)
- Herdenschutzhunde
- Untergrabschutz und Überkletterschutz bei Wildgattern (inkl. Installationsleistung)
Die obengenannten Maßnahmen fallen unter den Punkt E.1 Vorhaben zur »Prävention vor Schäden durch Wolf und Luchs«, Förderrichtlinie »Natürliches Erbe«.
Wichtig ist, dass vor Anschaffung der Herdenschutzmaßnahmen erst ein Antrag eingereicht werden muss! Zur Antragsstellung sind die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare inkl. Mindestens eines Kostenangebotes einzureichen.
Auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) sind die Richtlinie und die Antragsformulare erhältlich:
Unterlagen zu Vorhaben der Prävention von Schäden durch Wolf und Luchs (E.1)
Neben der Finanzierung des präventiven Herdenschutzes können Schaf- und/oder Ziegenhalter mit mindestens 37 Tieren über die RL SZH/2019 gefördert werden. Das Förderprogramm zielt auf die Unterstützung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung durch Beweidung und die Verringerung von Konflikten zwischen Artenschutz und Weidehaltung bezüglich der laufenden Betriebsausgaben für den Schutz vor Schäden durch den Wolf ab.
Nähere Informationen sowie Antragsformulare sind über Referat 33/Förderung des LfULG abrufbar:
| Empfehlungen für Schafe und Ziegen |
Der Einsatz von stromführenden Zäunen entsprechend den Kriterien des zumutbaren Schutzes wird empfohlen, da diese erfahrungsgemäß einen wirksamen Herdenschutz darstellen. Darüber hinaus wird international empfohlen die E-Zäune visuell auf bis zu 120 cm zu erhöhen indem man ein »Flatterband« oberhalb des Zaunes anbringt oder alternativ einen stromführenden Zaun mit einer Höhe von 105 bis 120 cm einsetzt. |
| Empfehlungen für Gehegewild |
es gelten die Leitlinien zur guten fachlichen Praxis der »landwirtschaftlichen Wildhaltung« in Sachsen
|
|
Empfehlungen für Rinder- und Pferdehalter |
Erwachsene Rinder und Pferde sind recht wehrhaft und innerhalb ihrer Herde einem geringeren Risiko von Wolfsangriffen ausgesetzt als Schafe oder Ziegen. Ein Angriff auf einen Herdenverband stellt für Wölfe ein großes Risiko dar, welches nur selten eingegangen wird, z. B. wenn andere Nahrungsressourcen knapp sind. Ausnahmen sind isoliert stehende Rinderkälber oder Fohlen und einzeln gehaltene Rinder oder Pferde, die am Weglaufen gehindert werden, z. B. durch Anbindehaltung. Besonders die Jungtiere in Mutterkuhherden sind in Gebieten mit Wolfsrudeln einem erhöhten Risiko ausgesetzt. In den ersten Tagen nach der Geburt folgt ein Kalb seiner Mutter nicht, sondern legt sich entweder auf der Weide oder etwas außerhalb in hohem Gras, unter Bäumen oder in Bodenvertiefungen ab, während die Mutterkuh über die Weide zieht und grast. Bei großen, unübersichtlichen Weideflächen sind die Muttertiere dann häufig weiter entfernt von ihren Kälbern. Wenn die Kälber sich außerhalb der Koppel ablegen sind sie ganz unerreichbar für die Muttertiere. Während der Abwesenheit ihrer Mutter sind die Kälber besonders verletzlich. Erst nach einigen Tagen oder Wochen werden die Kälber mobiler und stehen mit im relativ sicheren Herdenverband. Aufgrund der Seltenheit von Wolfsübergriffen auf Rinder und Pferde gibt es, anders als für Schafe und Ziegen, in keinem west- und mitteleuropäischen Land speziell für Rinder- und Pferdeherden vorgeschriebene Schutzmaßnahmen. Allerdings gibt es eine Reihe von empfohlenen Maßnahmen, um die Weidesicherheit zu erhöhen.
|
Auf folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zu:
Rissbegutachtung und Ausgleichszahlungen von Schäden durch Wölfe
Tierhalterberatung
Tierhalterberatung
Ulrich Klausnitzer
Öffnungszeiten:
telefonische Beratung
Montags 9 - 13 Uhr
Donnerstags 13 - 17 Uhr
Mobil: 0151 50551465
E-Mail: herdenschutz@klausnitzer.org
Hotline
Meldung von Nutztierrissen / auffälligen Situationen / toten oder verletzten Wölfen
Öffnungszeiten:
Geschäftszeiten der Fachstelle Wolf:
Montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 16:15 Uhr
An Wochenenden und Feiertagen von 7:30 bis 20:00 Uhr
Telefon: 0800 5550666
- kostenlos, aus dem deutschen Telefonnetz mit aktiver Rufnummerkennung
Während der oben genannten Geschäftszeiten werden Sie direkt mit einer Ansprechperson verbunden. Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Anrufbeantwortermenü geschalten, über welches das Anliegen geschildert werden kann.
Handelt es sich dabei um die Meldung eines tot oder verletzt aufgefundenen Wolfes oder um eine als gefährlich wahrgenommene Situation mit einem Wolf, werden Sie direkt an Ansprechpersonen weitergeleitet, die sofort weitere Schritte einleiten.
Bei Nutztierrissen meldet sich die Fachstelle Wolf am nächsten Morgen unmittelbar bei Ihnen, um einen Termin zur Rissbegutachtung zu vereinbaren.
Kontakt
Fachstelle Wolf
LfULG
Telefon: 035242 631-8201
E-Mail: fachstellewolf@lfulg.sachsen.de
Webseite: www.wolf.sachsen.de
- Telefonische Auskunft/Beratung:
Montag bis Donnerstag
9:00 – 16:15
Freitag
9:00 – 14:00