Rissbegutachtung und Schadensausgleich
Wo Wölfe in Kulturlandschaften leben kommt es immer wieder zu Übergriffen auf Nutztiere, die zu Verlusten für die Tierhalter führen.
Wenn Sie bei der Kontrolle Ihrer Tiere tote oder verletzte Tiere finden und einen Wolfsübergriff vermuten dann melden Sie den Schaden umgehend (innerhalb von 24 Stunden) an die kostenlose Schadenshotline der Fachstelle Wolf, welche auch an Wochenenden und Feiertagen errreichbar ist:
Tel.: 0800 555 0 666*
*Für Anrufe aus dem deutschen Telefonnetz mit aktiver Rufnummerkennung.
Melden Sie den Schaden so früh wie möglich, damit ein Rissgutachter nach Möglichkeit noch am gleichen Tag einen Termin zur gemeinsamen Begutachtung vereinbaren kann.
Die Rahmenbedingungen und Verfahrensweisen für Präventionsmaßnahmen und Ausgleichszahlungen bei Wolfsübergriffen treffen ebenso auf andere große Beutegreifer wie beispielsweise den Luchs zu. Weitere Information finden Sie auf der Projektseite des Wiederansiedlungsprojektes »RELynx Sachsen«.
Hinweise beim Auffinden eines toten/verletzten Nutztieres
- Versuchen Sie keine Spuren oder sonstige Hinweise, z.B. Trittsiegel oder Losungen (Kot) in der Umgebung zu zertreten oder zu verwischen. Diese Hinweise können neben den Spuren am Körper des getöteten oder verletzten Nutztieres wichtige Anhaltspunkte für die Identifizierung des Verursachers liefern.
- Decken Sie den Kadaver des Nutztieres zum Schutz vor Aasfressern, wie Fuchs oder Kolkrabe, mit einer Plastikfolie oder etwas Ähnlichem ab.
- Informieren Sie anschließend sofort, spätestens innerhalb von 24 Stunden, die Fachstelle Wolf des LfULG über die oben genannte Hotline um zeitnah einen Begutachtungstermin zu vereinbaren.
Schadenshotline
0800 555 0 666*
*Kostenlos; Für Anrufe aus dem deutschen Telefonnetz mit aktiver Rufnummerkennung.
Während der folgenden Geschäftszeiten werden Sie direkt mit einer Ansprechperson verbunden:
Montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 16:15 Uhr
An Wochenenden und Feiertagen von 7:30 bis 20:00 Uhr
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Anrufbeantworter eingerichtet. Bitte schildern Sie dort Ihr Anliegen unter Angabe der relevanten Informationen, u. a. Art des Schadens, Anzahl der geschädigten Tiere, Wohnort und Telefonnummer. Die Fachstelle Wolf meldet sich am nächsten Morgen unmittelbar bei Ihnen, um einen zeitnahen Termin zur Rissbegutachtung zu vereinbaren.
Ziel der Begutachtung ist es festzustellen, ob ein Wolf Ihr Nutztier getötet hat. Die Begutachtung durch einen Rissgutachter der Fachstelle Wolf ist Voraussetzung für eine mögliche Schadensausgleichszahlung.
Der Gutachter sichtet vor Ort alle Hinweise und Spuren sowohl am Kadaver als auch in dessen Umgebung. Die Kadaver werden auf Bissspuren, Verletzungen und Fraßspuren untersucht. Wenn der Riss weniger als 24 bis 48 Stunden zurückliegt, werden auch Genetikproben genommen. Die Untersuchung der Genetikproben gehört im Freistaat Sachsen nicht zur Standardprozedur, um den potenziellen Schadensverursacher festzustellen. Die oben beschriebene Rissbegutachtung reicht aus, um anhand der vorgefundenen Hinweise den Wolf mit hinreichender Sicherheit festzustellen oder auszuschließen. Die Genetik dient überwiegend dem Monitoring, z. B. wenn Rissereignisse in einem neuen Gebiet auftreten.
Außerdem werden die Haltungssituation Ihrer Nutztiere und die von Ihnen ergriffenen Herdenschutzmaßnahmen erfasst.
Das Ergebnis der Begutachtung wird mittels Protokollen und Fotos dokumentiert. Das Protokoll enthält eine vorläufige Einschätzung zur Schadensursache. Auf Wunsch wird dem Tierhalter eine Kopie des Protokolls zur Kenntnis geschickt. Die abschließende Endbewertung erfolgt zentral nach Vorlage und Auswertung aller dokumentierten Fakten.
Im Freistaat Sachsen werden Schäden an Nutztieren, bei denen der Wolf mit hinreichender Sicherheit als Verursacher festgestellt werden kann, auf Grundlage von § 40 Abs. 6 SächsNatSchG finanziell ausgeglichen (VwV Größere Raubtiere). Dies gilt für alle Nutztierarten.
Voraussetzung dafür ist
- die zeitnahe Meldung (innerhalb von 24 Stunden) des Schadens an die Fachstelle Wolf
- eine Rissbegutachtung durch die Fachstelle Wolf bei der der Wolf mit hinreichender Sicherheit als Verursacher festgestellt wurde
- die Einhaltung des geforderten Mindestschutzes bei Schafen, Ziegen und Gatterwild
Bewilligungsbehörde für den Antrag auf Schadensausgleichzahlung ist die Landesdirektion Sachsen (LDS) als Obere Naturschutzbehörde. Ein Formular zur Beantragung des Schadensausgleiches kann Ihnen der Gutachter nach der Rissbegutachtung aushändigen. Alternativ können Sie nachträglich einen formlosen Antrag auf Schadensausgleich bei der Landesdirektion Sachsen stellen oder den Online-Antrag über das Amt24-Serviceportal verwenden.
Die vom Gutachter erstellte Dokumentation der Rissbegutachtung ist die Grundlage, auf der die Landesdirektion per schriftlichem Bescheid, adressiert an Sie als Antragsteller, über den Schadensausgleich entscheidet.
Datenschutz:
Ihre im Rahmen der Rissbegutachtung erhobenen Daten werden von der Fachstelle Wolf in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
Schadensausgleich
Landesdirektion Sachsen
E-Mail: Raubtierschaden@lds.sachsen.de
Webseite: LDS - Schadensausgleich Wolf
Kontakt
Fachstelle Wolf
LfULG
Telefon: 035242 631-8201
E-Mail: fachstellewolf@lfulg.sachsen.de
Webseite: www.wolf.sachsen.de
- Telefonische Auskunft/Beratung:
Montag bis Donnerstag
9:00 – 16:15
Freitag
9:00 – 14:00