06.11.2015

Aktuelle Informationen, November 2015

Verbreitung in Deutschland und Sachsen: Im letzten Monitoringjahr 2014/2015 konnten in Deutschland 31 Wolfsrudel, 8 Paare und 6 territoriale Einzeltiere in sechs Bundesländern nachgewiesen werden. Davon leben zehn Wolfsrudel und ein territorialer Wolf in Sachsen. Neun Wolfsterritorien liegen ganz im Freistaat Sachsen. Darüber hinaus sind zwei Territorien grenzübergreifend: eines zu Brandenburg und ein weiteres zur Tschechischen Republik (Abb.1). Drei Wolfsterritorien (AH, RZ und Z) haben nur zu einem kleinen Teil ihr Gebiet auf sächsischer Seite und werden daher in den Nachbarländern mitgezählt.

Mögliche Neuetablierung(en) in Sachsen:

Die genetische Untersuchung des im Juni 2015 tot aufgefundenen 7 Wochen alten Welpen (Todesursache Magen-Darm-Erkrankung) im Bereich der Königshainer Berge (Landkreis Görlitz) ergab, dass das Tier kein Nachkomme des Nieskyer Wolfspaares ist. Die Tatsache, dass der Welpe keinem bekannten Rudel zugeordnet werden kann, lässt darauf schließen, dass sich ein neues Rudel etabliert hat. Westlich von Löbau bei Cunewalde (Landkreis Bautzen) gibt es ebenfalls Hinweise auf Welpen. Ob diese beiden Bereiche, Cunewalde und Königshain, zu einem oder zwei getrennten Territorien gehören, ist noch unklar.

Weiterhin liegen aus dem Norden des Landkreises Meißen, um die Gohrisch Heide, bestätigte Hin- bzw. Nachweise von Wölfen vor. Zur Klärung des Status in den Bereichen Königshain, Reichenbach, Löbau, Cunewalde, sowie Gohrisch Heide sind Hinweise aus der Bevölkerung sehr wichtig. Bitte melden Sie Wolfshinweise (Spuren, Kot, Sichtungen, Risse) an das Landratsamt Ihres Landkreises, an das Kontaktbüro »Wolfsregion Lausitz« (Tel. 035772 / 46762, kontaktbuero@wolfsregion-lausitz.de) oder an das LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und –forschung in Deutschland (Tel. 035727 / 57762, kontakt@buero-lupus.de).

Herdenschutz:

Im Jahr 2015 (Stand: 31.10.2015) gingen bislang insgesamt 65 Meldungen zu Nutztierschäden beim sächsischen Wolfsmanagement ein. Davon konnte in 52 Fällen der Wolf als Verursacher festgestellt bzw. nicht ausgeschlossen werden. Dabei wurden 130 Nutztiere getötet, 16 verletzt und 10 weitere werden vermisst.
Im Gebiet des Rosenthaler Rudels gab es dieses Jahr gehäuft Übergriffe sowohl auf ungeschützte als auch geschützte Schafe. In einigen der Fälle wurden dabei Zäune untergraben oder übersprungen. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, ist es wichtig, dass im Rosenthaler Territorium möglichst keine unzureichend geschützten Schafe mehr vorkommen, damit Wölfe nicht weiterhin Schafe als leichte Beute betrachten. Die dort ansässigen Tierhalter wurden daher aufgerufen ihre Schutzmaßnahmen anzupassen und ggf. mit einem »Flatterband« (Breitbandlitze) zu erweitern (siehe PM des Kontaktbüros vom 14.09.2015). Dieses wird ca. 20 - 30 cm über den Elektrozaun gespannt.
Schaf – und Ziegenhaltern in den Städten und Gemeinden: Bernsdorf, Oßling, Schönteichen, Kamenz, Wittichenau, Ralbitz-Rosenthal, Nebelschütz, Räckelwitz, Panschwitz-Kuckau, Crostwitz, Puschwitz, Lohsa, Königswartha, Neschwitz, Göda, Radibor und Bautzen können auch weiterhin das benötigte Material (Breitbandlitze, Weidepfähle) kostenfrei bei der Biosphärenreservatsverwaltung ausleihen (Kontakt: Herr Klingenberger, Tel. 035932 / 36531, E-Mail: andre.klingenberger@smul.sachsen.de).

Damit generell ein guter Schutz gegen Wolfsübergriffe gewährleistet wird, haben Schaf- und Ziegenhalter, sowie Betreiber von Wildgattern im gesamten Freistaat Sachsen die Möglichkeit sich Herdenschutzmaßnahmen, wie z.B. die Anschaffung von Elektrozäunen, über die Richtlinie »Natürliches Erbe« fördern zu lassen. Für Fragen zu Schutzmaßnahmen und Fördermöglichkeiten stehen die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und die zuständigen Außenstellen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) in Kamenz, Mockrehna und Zwickau zur Verfügung (siehe auch: http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3528.htm).

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